
für Verkehrsrecht
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Unfälle mit Personenschaden immer von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht regulieren lassen
Viele Verkehrsunfälle verlaufen glimpflich, viele haben haben nicht unerhebliche Personensschäden zur Folge. Die Geschädigten sollten niemals versuchen, die Unfallregulierung auf eigene Faust durchzuführen. Hier sollte auf jeden Fall sofort ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden, um Ansprüche, wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten und Haushaltsführungsschaden oder weitergehende Folgeschäden wie Berufs- oder Erwerbsunfähgkeit geltend zu machen.
Verdienstausfall / Haushaltsführungsschaden
Ansprüche der Angehörigen des Verunfallten in Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall
Bei einem Todesfall können Erben und Unterhaltspflichte die Schmerzensgeldansprüche des Verstorbenen geltend machen.
Außerdem sind die Kosten der Beerdigung zu erstatten, dazu gehören auch die Grabstelle inklusive Erstbepflanzung, Überführungskosten, Trauerkarten und –anzeigen, Trauerfeier und Trauerkleidung der Erben.
Wenn der durch den Unfall Getötete zu Unterhaltszahlungen leisten musste, können die Unterhaltsberechtigten eine Geldrente in Höhe der Unterhaltsverpflichtungen geltend machen.
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