Impressum

Siegfried Spatzl
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Verkehrsrecht
Winfriedstr. 11/EG
80639 Nymphenburg/Neuhausen
S-Bahn Station Laim
Tel: 089 242575-30
Fax: 089 242575-50
Mobil: 0171 7570776
E-Mail:info@rechtsanwalt-spatzl.de
Fachanwalt für Verkehrsrecht München
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Bürozeiten:
Mo - Do 08:00 - 12:00 Uhr
und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Verantwortlich im Sinne des § 5 TMG:  
 
Siegfried Spatzl
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Verkehrsrecht
 
 
Winfriedstr. 11/EG
80639 Nymphenburg/Neuhausen
S-Bahn Station Laim
Tel: 089 24257530
Fax: 089 24257550
E-Mail: info@rechtsanwalt-spatzl.de
     

Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer München
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Berufsrechtliche Regelungen: BRAO, RVG, FAO
Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuer-Gesetz: DE163935624
Inhaltlich Verantwortlicher: gemäß § 7 TMG: Siegfried Spatzl
Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.
Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc.
( mehr Informationen unter Datenschutzerklärung)
Website: Konzept, Design und Programmierung:
w00t! - integrated agency
Marienstrasse 30
63743 Aschaffenburg
Tel: 06021 1878640
E-Mail: info@woot-integrated.com

Aktuelles aus der Kanzlei

Unfallschadensregulierung:

Bei fehlenden Eigenmitteln muss nicht auf Vollkasko oder Kredit zurückgegriffen werden mehr >>>

Unfallschadensregulierung:

Sind Reparaturkosten etwas höher als im Gutachten, müssen sie ersetzt werden mehr >>>

Verkehrssicherungspflicht:

Bei Schäden durch Baum muss Geschädigter eine Pflichtverletzung des Eigentümers beweisen  mehr >>>

Bußgeldbescheid:

Verjährung wird nur unterbrochen, wenn die Tat ausreichend beschrieben ist mehr >>>

Fahrerlaubnisentzug:

Nichtberührungsfall im Begegnungsverkehr mehr >>>