Siegfried Spatzl
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Verkehrsrecht
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80639 Nymphenburg/Neuhausen
S-Bahn Station Laim
Tel: 089 242575-30
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Fachanwalt für Verkehrsrecht München
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Bürozeiten:
Mo - Do 08:00 - 12:00 Uhr
und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Herzlich willkommen bei Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht.


Im Bereich Verkehrsrecht bin ich als Fachanwalt in allen Fragen rund um den Straßenverkehr tätig.
Ich verfüge über die notwendige Erfahrung im Umgang mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen.
Von der zivilrechtlichen Abwicklung eines Verkehrsunfalles über das Straf- und Bußgeldverfahren, den Autokauf oder das Werkstattrecht bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner in München.

Warum zum Anwalt für Verkehrsrecht?



Nur der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hat die Kompetenz und die Erfahrung sich mit der generischen Versicherung auseinanderzusetzen.
Denn diese ist Ihr Gegner.
Oft wird eine unbürokratisch und schnelle Regulierung des Blechschadens angeboten. Aber nur Ihr Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen sagen, welche Ansprüche Ihnen sonst noch zustehen oder ob vielleicht sogar besser ist, den Unfallschaden anders zu regulieren, um das Bestmögliche für Sie herauszuholen.

  • Sie kennen Ihre Rechte nicht, die gegnerische Versicherung ihre eigenen aber schon, weil sie sich täglich mit solchen Fällen wie Ihrem beschäftigt.
  • Die Versicherung hat nur ihr eigenes Interesse im Auge und das heisst, möglichst gar nichts oder so wenig wie möglich bezahlen.
  • Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, dann trägt die Kosten für Ihren Anwalt die Versicherung des Unfallgegners
  • Der Anwalt für Verkehrsrecht nimmt Ihnen die gesamte Arbeit der Unfallabwicklung ab und Sie wissen, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden.

Aktuelles aus der Kanzlei

Unfallschadensregulierung:

Bei fehlenden Eigenmitteln muss nicht auf Vollkasko oder Kredit zurückgegriffen werden mehr >>>

Unfallschadensregulierung:

Sind Reparaturkosten etwas höher als im Gutachten, müssen sie ersetzt werden mehr >>>

Verkehrssicherungspflicht:

Bei Schäden durch Baum muss Geschädigter eine Pflichtverletzung des Eigentümers beweisen  mehr >>>

Bußgeldbescheid:

Verjährung wird nur unterbrochen, wenn die Tat ausreichend beschrieben ist mehr >>>

Fahrerlaubnisentzug:

Nichtberührungsfall im Begegnungsverkehr mehr >>>