
für Verkehrsrecht
80639 Nymphenburg/Neuhausen
S-Bahn Station Laim
Tel: 089 242575-30
Fax: 089 242575-50
Mobil: 0171 7570776
E-Mail:info@rechtsanwalt-spatzl.de

Bürozeiten:
Mo - Do | 08:00 - 12:00 Uhr |
und | 15:00 - 18:00 Uhr |
Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Unfall im Ausland - wie verhält man sich richtig?
Gerade in der Sommer– und Ferienzeit passieren bei Auslandsreisen häufig Unfälle. Es wird geschätzt, dass jährlich ca. 100.000 bis 150.000 Deutsche im Ausland unschuldig in einen Unfall verwickelt werden. Ärgerlich ist es, wenn ein Unfall passiert. Besonders ärgerlich aber ist es, wenn die Regulierung im Ausland später auch noch Probleme bereitet. Bei einem Unfall im Ausland dürfen Autofahrer nach einer neuen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs jetzt auch an ihrem Heimatort gegen die Versicherung des Unfallgegners klagen. Doch bevor es zu einer Klage kommt, hilft der Zentralruf der Autoversicherer bei der Schadenregulierung unter +49-0180-25026 und ziehen Sie einen Anwalt hinzu, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche hilft. Jeder Versicherer in Europa hat in jedem EU-Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Frankreich Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der französischen Versicherung wenden. Und wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer. Ist die ausländische Versicherung bekannt, stellen die Mitarbeiter des Zentralrufs den Kontakt zum Beauftragten der ausländischen Versicherung her. Ist die ausländische Versicherung nicht bekannt, werden das Kennzeichen des ausländischen Unfallverursachers, der Unfalltag und das Unfallland benötigt, um den Beauftragten der ausländischen Versicherung zu ermitteln. Um eine optimale Schadensregulierung erreichen zu können, die sich dadurch auszeichnet, dass Ihnen gegenüber keine Kürzungen Ihrer Schadensposition vorgenommen werden, empfehlen wir Ihnen die frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt. Gerne helfe ich Ihnen auch hierbei als Fachanwalt für Verkehrsrecht weiter. zurück zu Unfallregulierung
Aktuelles aus der Kanzlei
Unfallschadensregulierung:
Bei fehlenden Eigenmitteln muss nicht auf Vollkasko oder Kredit zurückgegriffen werden mehr >>>
Unfallschadensregulierung:
Sind Reparaturkosten etwas höher als im Gutachten, müssen sie ersetzt werden mehr >>>
Verkehrssicherungspflicht:
Bei Schäden durch Baum muss Geschädigter eine Pflichtverletzung des Eigentümers beweisen mehr >>>
Bußgeldbescheid:
Verjährung wird nur unterbrochen, wenn die Tat ausreichend beschrieben ist mehr >>>
Fahrerlaubnisentzug:
Nichtberührungsfall im Begegnungsverkehr mehr >>>