Tätigkeitsgebiete > Verkehrsrecht > Verkehrsunfallregulierung > Sachschaden

Siegfried Spatzl
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Verkehrsrecht
Winfriedstr. 11/EG
80639 Nymphenburg/Neuhausen
S-Bahn Station Laim
Tel: 089 242575-30
Fax: 089 242575-50
Mobil: 0171 7570776
E-Mail:info@rechtsanwalt-spatzl.de
Fachanwalt für Verkehrsrecht München
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Bürozeiten:
Mo - Do 08:00 - 12:00 Uhr
und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Egal wie vorsichtig man fährt......vor einem Unfall ist man nie sicher.


Egal ob man selber Schuld hat oder der Unfallgegner, häufigste Unfallursachen sind:

  • zu schnell gefahren
  • Alkohol am Steuer
  • Zu geringer Sicherheitsabstand
  • Riskante Überholmanöver
  • Vorfahrt oder Vorrang missachtet
  • Beim Abbiegen/Wenden/Rückwärtsfahren nicht aufgepasst
  • Fußgänger übersehen


Folge ist meist ein materieller Schaden, also der Sachschaden und/oder ein immaterieller Schaden, sprich Personenschaden.
Sachschäden sind:

  • Reparaturkosten/Wiederbeschaffungswert/Mehrwertsteuer
  • Wertminderung
  • Sachverständigenkosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Nutzungsausfall
  • Verdienstausfall
  • Unkostenpauschale
  • sonstige Schäden - wie Abschleppkosten, An- und Abmeldekosten, Entsorgungskosten, Standgeld, Kleidungsschäden


Schalten Sie einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein, muss die gegnerische Versicherung die Kosten übernehmen.
Hier gilt, nach Rechtsspruch, das Prinzip der "Waffengleichheit": Die Versicherung verfügt über geschulte Sachbearbeiter, Juristen und Gutachter, Sie nicht.

Aktuelles aus der Kanzlei

Unfallschadensregulierung:

Bei fehlenden Eigenmitteln muss nicht auf Vollkasko oder Kredit zurückgegriffen werden mehr >>>

Unfallschadensregulierung:

Sind Reparaturkosten etwas höher als im Gutachten, müssen sie ersetzt werden mehr >>>

Verkehrssicherungspflicht:

Bei Schäden durch Baum muss Geschädigter eine Pflichtverletzung des Eigentümers beweisen  mehr >>>

Bußgeldbescheid:

Verjährung wird nur unterbrochen, wenn die Tat ausreichend beschrieben ist mehr >>>

Fahrerlaubnisentzug:

Nichtberührungsfall im Begegnungsverkehr mehr >>>