
für Verkehrsrecht
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Egal wie vorsichtig man fährt......vor einem Unfall ist man nie sicher.
Egal ob man selber Schuld hat oder der Unfallgegner, häufigste Unfallursachen sind:
- zu schnell gefahren
- Alkohol am Steuer
- Zu geringer Sicherheitsabstand
- Riskante Überholmanöver
- Vorfahrt oder Vorrang missachtet
- Beim Abbiegen/Wenden/Rückwärtsfahren nicht aufgepasst
- Fußgänger übersehen
Folge ist meist ein materieller Schaden, also der Sachschaden und/oder ein immaterieller Schaden, sprich Personenschaden.
Sachschäden sind:
- Reparaturkosten/Wiederbeschaffungswert/Mehrwertsteuer
- Wertminderung
- Sachverständigenkosten
- Rechtsanwaltskosten
- Nutzungsausfall
- Verdienstausfall
- Unkostenpauschale
- sonstige Schäden - wie Abschleppkosten, An- und Abmeldekosten, Entsorgungskosten, Standgeld, Kleidungsschäden
Schalten Sie einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein, muss die gegnerische Versicherung die Kosten übernehmen.
Hier gilt, nach Rechtsspruch, das Prinzip der "Waffengleichheit": Die Versicherung verfügt über geschulte Sachbearbeiter, Juristen und Gutachter, Sie nicht.
Aktuelles aus der Kanzlei
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Bei fehlenden Eigenmitteln muss nicht auf Vollkasko oder Kredit zurückgegriffen werden mehr >>>
Unfallschadensregulierung:
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Bei Schäden durch Baum muss Geschädigter eine Pflichtverletzung des Eigentümers beweisen mehr >>>
Bußgeldbescheid:
Verjährung wird nur unterbrochen, wenn die Tat ausreichend beschrieben ist mehr >>>
Fahrerlaubnisentzug:
Nichtberührungsfall im Begegnungsverkehr mehr >>>