Tätigkeitsgebiete > Verkehrsrecht > Verkehrsordnungswidrigkeiten

Siegfried Spatzl
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Verkehrsrecht
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Fachanwalt für Verkehrsrecht München
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Verkehrsordnungswidrigkeiten sind:

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung, Missachtung der Vorfahrt - auch mit Unfallfolgen - Verstöße gegen die Ladungssicherung im Güterkraftverkehr


Das sind nur einige Verstöße im Straßenverkehr, die als Ordnungswidrigkeiten gelten. Sie sind von Verkehrsstraftaten wie Straßenverkehrsgefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, etc. zu unterscheiden.

Bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit drohen vor allem eine kostenpflichtige Verwarnung, ein Bußgeld, aber auch ein Fahrverbot oder die zeitweise Einziehung der Fahrerlaubnis. Eine Geldbuße ist unangenehm, aber eine steigende Zahl von Punkten in Flensburg kann den Führerschein kosten, ein Fahrverbot zur falschen Zeit kann sogar die Arbeit oder Existenz gefährden.

Zunächst erhalten Sie eine kostenpflichtige Verwarnung. Wenn Sie mit dieser nicht einverstanden sind oder die Zahlungsfrist nicht einhalten, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Den Anhörungsbogen, den Sie von der Polizei bekommen, müssen Sie grundsätzlich nicht beantworten. Als nächstes kommt dann der Bußgeldbescheid. Jetzt ist es wichtig bestimmte Fristen einzuhalten.

Für einen Einspruch haben Sie nur 14 Tage Zeit, ansonsten wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Sollten Sie den Bußgeldbescheid wegen beruflicher oder urlaubsbedingter Abwesenheit nicht erhalten haben, so gibt es die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Hierfür haben Sie ab der Kenntnisnahmedes Bußgeldbescheides nur eine Woche Zeit.

Es gilt: Rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, d.h. wenn die Anhörung der Polizei, des Ordnungsamtes oder der Bußgeldstelle kommt, ist hierfür der richtige Zeitpunkt.Wird der Anwalt rechtzeitig beauftragt, können unnötige Punktebelastungen und Fahrverbote vermieden werden, oder- falls sie unumgänglich sind - so disponiert werden, dass die geringst mögliche Belastung für Sie damit verbunden ist. Lassen Sie keine wertvolle Zeit verstreichen. Nehmen Sie Kontakt zu mir, als ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht in München auf, und vereinbaren Sie einen zeitnahen Termin, denn nur der Anwalt bekommt Akteneinsicht und dann kann entschieden werden, ob und ggf. wie eine Einlassung erfolgen sollte.

Riskieren Sie nicht unnötig Ihren Führerschein. Ich kümmere mich um Ihr Anliegen und berate Sie individuell.

Hier finden Sie Informationen über die Höhe von Bußgeldern

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