
für Verkehrsrecht
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Alle Verkehrsteilnehmer haben sich an Verkehrsregeln zu halten. Diese werden im Verkehrsrecht festgelegt.
Sie werden unterteilt in:
- Verkehrszivilrecht, besondere das Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel Haftung bei Unfällen)
- Verkehrsvertragsrecht, (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen)
- Fahrerlaubnisrecht
- Zulassungsrecht
Regelungsinstrumente sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis Verordnung (FeV).
Rund 6 000 Mitglieder sind in der grössten Vereinigung von auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V vertreten.
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